Versammlung als Gefahr: Schwarzgrünes Gesetz betont Gefahrenabwehr und schwächt die Versammlungsfreiheit
Anlässlich der heutigen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der schwarzgrünen Landesregierung zur Neuregelung des Versammlungsrechts in Hessen erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Der vorgelegte Entwurf schützt die Versammlungsfreiheit nicht – er gefährdet sie. Sinnvoll wäre es gewesen die Versammlungsautonomie zu schützen oder zu stärken. Stattdessen wird den Behörden mit einem Katalog aus Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbeständen ein so umfangreiches repressives Rüstzeug an die Hand gegeben wie in keinem anderen Bundesland. Anstatt Anmeldung, Durchführung und Teilnahme an Veranstaltungen zu erleichtern, schafft es neue Hürden.“
In der heutigen Anhörung seien deshalb völlig zurecht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und die teilweise massiven Einschränkungen der Versammlungsfreiheit angemahnt worden, so Wilken. Es sei auch die Frage in den Raum gestellt, ob die Hessische Verfassung dem einschränkenden Gesetzentwurf nicht in Gänze entgegenstehe. Dies müsse vor der zweiten Lesung eingehend geprüft werden.
„Insgesamt ist festzuhalten: Der Begriff Versammlungsfreiheitsgesetz ist für den vorgelegten Entwurf unangebracht - besser würde Gefahrenabwehrgesetz passen. Wenn der Entwurf von der schwarzgrünen Mehrheit so verabschiedet werden sollte, wird das ein schwarzer Tag für die Demokratie.