Urteil des Staatsgerichtshofes: Rechte der Bürgerinnen und Bürger spielten leider keine Rolle

Thomas Klein

„Das Gericht hat heute erstaunlicherweise entschieden, dass eine Landtagsfraktion zwar für eine bestimmte Entscheidung über eine Verfassungsänderung werben darf, dass aber eine einseitige Beeinflussung der Landtagsmehrheit die Fraktion in ihren Rechten nicht verletzt.

Zur Entscheidung des Staatsgerichtshofes, die Klage gegen die Erläuterung zur Volksabstimmung über die Verankerung der Schuldenbremse in die Hessische Verfassung als unzulässig zurückzuweisen, erklärt Willi van Ooyen, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

 

„Das Gericht hat heute erstaunlicherweise entschieden, dass eine Landtagsfraktion zwar für eine bestimmte Entscheidung über eine Verfassungsänderung werben darf, dass aber eine einseitige Beeinflussung der Landtagsmehrheit die Fraktion in ihren Rechten nicht verletzt. Um eine Entscheidung, ob eine einseitige Beeinflussung bei einer Volksabstimmung überhaupt zulässig ist, hat sich das Gericht gedrückt. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger spielten heute leider gar keine Rolle.“

DIE LINKE sei weiter der Auffassung, dass die Erläuterung zur Verfassungsänderung, die auf Staatskosten allen Abstimmungsberechtigten zugestellt wurde, einseitig und damit im Kern undemokratisch gewesen sei. Den Bürgerinnen und Bürgern sei weiß gemacht worden, dass die Schuldenbremse unumgänglich sei.

„Wir halten die Schuldenbremse weiterhin nicht für das geeignete Mittel, um öffentliche Haushalte so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen eines solidarischen und demokratischen Gemeinwesens gerecht werden. Wer Schulden reduzieren will, braucht keine Schuldenbremse, die im Zweifel, wie in den USA gerade zu beobachten, den Staat und seine Handlungsfähigkeit lähmen. Wir setzen uns vielmehr dafür ein, die Einnahmen des Staates zu verbessern, etwa indem eine Mehrheit im Bundesrat und im Bundestag dafür sorgt, dass die Vermögensteuer wieder erhoben wird.“