Hessisches Polizei- und Verfassungsschutzgesetz, Schwarzgrün ermöglicht Ausweitung der Beobachtung von zivilgesellschaftlichen Akteuren

Anlässlich der Anhörung zu Änderungen im Hessischen Polizei- und Verfassungsschutzgesetz erklärt Torsten Felstehausen, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

 

„Der ursprünglich im März 2022 von CDU und Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zu Änderungen im Hessischen Polizeigesetz (HSOG) sowie im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) musste von den regierungstragenden Fraktionen revidiert werden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts machte deutlich, dass der Entwurf schon vor Verabschiedung klar verfassungswidrig war. In einer ersten Anhörung im Sommer 2022 hatten Sachverständige zu weiteren Aspekten des umfangreichen Entwurfs erklärt, dass sie diese für verfassungswidrig halten.“

Damit nicht genug, dass der notwendige Änderungsantrag fast ein Jahr auf sich warten ließ und er nun für Laien aufgrund der fehlenden Synopse kaum mehr zu verstehen sei, so Felstehausen. Zudem sei er auch weiterhin teilweise verfassungswidrig.

„Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen hätten sich ‚sehr bemüht‘, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, so das Urteil eines Sachverständigen. Gelungen ist das allerdings nur in Einzelfällen: Weiterhin geplant ist die Wiedereinführung einer partiellen Regelanfrage im hessischen Polizeidienst, Videoüberwachung an vielen öffentlichen Orten wie Sportstätten oder Packstationen mit nur niedriger Begründungspflicht. Und weiterhin geplant ist die Ausweitung der Beobachtungsmöglichkeiten von zivilgesellschaftlichen Akteuren wie Fridays for Future oder der ‚Letzten Generation.‘“