Attac: Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist offensichtlich Gesinnungssteuerrecht

Thomas Klein

„Ganz offensichtlich wird versucht, dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac mit einer Art Gesinnungssteuerrecht Steine in den Weg zu legen. Aus der Abgabenordnung ist jedenfalls nicht erkennbar, warum Attac nicht gemeinnützig sein sollte, wenn selbst neoliberale Lobbygruppen wie die Bertelsmann-Stiftung als gemeinnützig gelten.

Steuerbehörden als politisches Instrument im schwarzgrün regierten HessenAnlässlich der Aberkennung der Allgemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac durch das Frankfurter Finanzamt erklärt Willi van Ooyen, Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher  der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:„Ganz offensichtlich wird versucht, dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac mit einer Art Gesinnungssteuerrecht Steine in den Weg zu legen. Aus der Abgabenordnung ist jedenfalls nicht erkennbar, warum Attac nicht gemeinnützig sein sollte, wenn selbst neoliberale Lobbygruppen wie die Bertelsmann-Stiftung als gemeinnützig gelten.

 

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zielt darauf, bestimmte politische Positionen aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Die Steuerbehörden werden hier als politisches Instrument gegen Globalisierungskritiker eingesetzt – es ist bemerkenswert, was Landesbehörden unter grüner Regierungsbeteiligung tun.“

Attac erfülle eindeutig und für jeden erkennbar die Kriterien des Paragraphen 52 der Abgabenordnung, in dem die Gemeinnützigkeit geregelt ist. Während der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sich in der Öffentlichkeit gerade darum bemühe, den Anschein zu erwecken, er wolle Steuerschlupflöcher schließen, sorgen seine Beamten dafür, dass denjenigen, die seit Jahren dafür kämpfen, Konzerne angemessen zu besteuern, die Gemeinnützigkeit aberkannt werde. 

Van Ooyen: „Auch von derartigen Schikanen werden sich die Menschen nicht davon abhalten lassen, für eine gerechtere Welt zu streiten. Das bereichert und nutzt der Gesellschaft -  egal ob das  Finanzamt das anerkennt oder nicht.“