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Fulda, 12.Juli 2009
Schallende Ohrfeige für den Landkreis Fulda
Der Landkreis Fulda muss seine rechtswidrige Heizkostenpauschale bei Hatz IV Empfängern einstellen.
Wie die Linke.Offene Liste bereits mehrmals im Kreistag beantragt, muss der Kreis die tatsächlichen Kosten der Unterkunft im vollen Umfang
übernehmen. CDU, SPD und FDP lehnten dies jeweils ab. Selbst ein Bericht zur Aufklärung des Sachverhaltes im Landkreis Fulda wurde auf
der Kreistagsitzung am 22 Juni von diesen Parteien abgelehnt.
Nun hat das Bundessozialgericht (Az: B 14 AS 36/08 R) die Position der Linke.Offene Liste voll bestätigt. Danach dürfen die Landkreise Hartz IV
Beziehern grundsätzliche keine Heizkostenkostenpauschalen zahlen, sondern müssen die tatsächlichen Heizkosten begleichen. Nur wenn dem ALG II
Leistungsempfänger ein „unwirtschaftliches” Verhalten nachgewiesen werden kann, so muss im Einzelfall die ARGE prüfen. Und nur bei nachgewiesen
sehr unwirtschaftlichen Verhalten beim Heizen, muss im Einzelfall nicht alles bezahlt werden. Im vorliegenden Fall wurde eine geringe Pauschale
von 90 Cent gezahlt. Der Landkreis Fulda zahlt derzeit nur 88 Cent während die Stadt Kassel 1,20 Euro zahlt.
Die Linke.Offene Liste erwartet eine unverzügliche Korrektur der Handlungsweise des Kreises. Insbesondere da der Kreis in diesem Jahr von
Einsparungen zu Lasten der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Höhe von 1,4 Millionen Euro ausgeht.
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