Fulda, 12. September 2011
Kreistag: Sofortige Aufhebung des Fraktionsstatus der LINKEN.Offenen Liste war unzulässig.

Als Teilerfolg sieht die LINKE.Offene Liste die Entscheidung der Kommunalaufsicht, danach war die sofortige Aufhebung des Fraktionsstatus für die LINKE.Offene Liste unzulässig. Nach einer Eingabe durch die LINKE.Offene Liste an die Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums Kassel hat diese den Kreis darauf hingewiesen, dass die Änderung der Geschäftsordnung und damit die Aufhebung des Fraktionsstatus erst mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam wird. Auch betont die Kommunalaufsicht, dass die Regelungen der Geschäftsordnung nicht als Korrektiv auf aktuelle Entwicklungen genutzt (missbraucht) werden sollen, weist allerdings auch auf eine Entscheidung des VGH Kassel hin, der dies in Zusammenhang mit der Änderung der Hessischen Kommunalordnung in einem ähnlichen Fall als zulässig ansah.

Der alleine von der CDU Fraktion initiierte und getragene Beschluss gegen die Stimmen aller anderen Abgeordneten (bei Enthaltung der FDP) wird von der LINKEN.Offenen Liste aber genau als Missbrauch angesehen. In der Stadt Fulda hat es die CDU bei der alten Regelung gelassen, hier hätte die FDP ihren Fraktionsstaus verloren.
Nach der Entscheidung der Kommunalaufsicht hat der Kreis am 10.09. die Veröffentlichung durchgeführt.

Da der sofortige Entzug des Fraktionsstatus unzulässig war, prüft die LINKE.Offene Liste nun weitere rechtliche Schritte. Insbesondere ist zu klären welche Auswirkungen die Entscheidung der Kommunalaufsicht auf die gefassten Beschlüsse in der Konstituierenden Sitzung am 30. Mai und der Sitzung am 08. August hat.

Unabhängig davon wird die LINKE.Offene Liste weiterhin ihre inhaltliche Arbeit in den Vordergrund stellen. In der Kreistagsitzung am 12.09. habe man Anträge zur Umsetzung des Bildungspaketes, zur Betreuungsangeboten an Schulen und zur Barrierefreiheit in den Schulen gestellt. Die Initiative zum Breitbandausbau des Kreises begrüße man grundsätzlich, aber die Bereitstellung von Zuschüssen auf Schuldenbasis und zu Lasten des Sozialhaushaltes werde man nicht mittragen.


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